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Fondsbeschreibung

Der Guliver Demografie Invest (I) ist ein OGAW-Sondervermögen, welches zu mindestens 51 Prozent seines Wertes in Aktien angelegt werden soll, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind und bei denen es sich nicht um Anteile an Investmentvermögen handelt. Ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen.

Direktkontakt

Telefon 0221.390 95-0
Fax 0221.390 95-400
info@monega.de

Risiko-Ertragsprofil

1 2 3 4 5 6 7
Geringes Risiko Hohes Risiko
Geringere Rendite Relativ hohe Rendite
  • Wertentwicklung
  • Portfolio
  • Fondsdaten
  • Fondskommentar
  • Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Indexierte Wertentwicklung seit Auflegung (bis 26.03.2024)

Historische Wertentwicklung
Stand: (bis 26.03.2024)

Wertentwicklung kumuliert
(%)

LFD. JAHR1 MONAT3 MONATE1 JAHR3 JAHRE5 JAHRESEIT AUFLEGUNG3 JAHRE P.A.5 JAHRE P.A.
7,96%3,02%8,58%27,26%19,47%61,19%64,59%6,10%10,01%

Historische Fondspreise

Die größten Positionen in Prozent
des Fondsvermögens (29.02.2024)

NAME% DES VERMÖGENS
1NVIDIA5,53%
2Microsoft5,37%
3China Health Care Fund4,23%
4Reg Shs Trane Technologies PLC3,18%
5TAG Immobilien AG3,13%
6Vonovia SE2,81%
7Apple Inc.2,73%
8Tesla Inc1,96%
9Salesforce.com Inc1,81%
10Alphabet Inc. Class A1,78%

Länderaufteilung (29.02.2024)

  • US65,56 %
  • DE11,88 %
  • CH4,83 %
  • DK3,37 %
  • AU3,26 %
  • NL2,53 %
  • GB1,77 %
  • FR1,65 %
  • TW1,25 %
  • CN0,98 %

Verteilung nach Branchen (29.02.2024)

  • Technologie30,57 %
  • Industrie11,34 %
  • Gesundheit / Pharma9,70 %
  • Immobilien9,64 %
  • Handel7,05 %
  • Nahrungsmittel und Tabak6,34 %
  • Konsumgüter und Dienstleistungen5,16 %
  • Bau und Materialien4,41 %
  • Energie4,16 %
  • Privater Konsum und Haushalt2,48 %

Risikoprofil

Volatilität¹ (seit Auflage)16,43%
Sharpe Ratio² (seit Auflage)0,56
Max. Drawdown³ (seit Auflage)-29,85%
Value at Risk⁴ (99% / 10 Tage)-0,01%

1) Die Kennziffer bezeichnet das “Schwankungsrisiko” des Fonds und ist Maß der Intensität von Schwankungen der Fondsperformance um ihren erwarteten Mittelwert.

2) Die Sharpe Ratio ist die Differenz zwischen erzielter Performance p.a. und risikolosem Zins p.a., dividiert durch die Volatilität. Sie lässt sich daher als „Risikoprämie pro Einheit am eingegangenen Gesamtrisiko“ interpretieren

3) Der Maximum Drawdown gibt den maximalen kumulierten Verlust an, den ein Anleger innerhalb eines Betrachtungszeitraums hätte erleiden können. Die Länge des Drawdowns ist die Zeitspanne vom Beginn der Verlustperiode bis zum Erreichen des Tiefstkurses.

4) Der Value at Risk (ex post) ist der maximal mögliche Verlust des Fonds bei gegebener Haltedauer und Konfidenzniveau abgeleitet auf der Basis der Standardabweichung der Fondsreturns.

Chancen & Risiken

ChancenRisiken
  • Weltweit anlegender Aktienfonds
  • Mehrstufiger Auswahlprozess unter Berücksichtigung demografischer Kennzahlen
  • Das unabhängige Anlageberatungshaus Guliver ist Vorreiter in der Analyse von Demografiemodellen für den Geldanlageprozess
  • Aktienrisiko: Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen.
  • Zinsänderungsrisiko: Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist das Risiko verbunden, dass sich das Marktzinsniveau während der Haltezeit der Papiere verändert.
  • Wertveränderungsrisiko: Durch die Investitionen des Fondsvermögens in Einzeltitel ergibt sich insbesondere das Risiko von Wertveränderungen der Einzelpositionen.
  • Kapitalmarktrisiko: Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab.
  • Währungsrisiko: Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen Währung alsder Fondswährung angelegt sein. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Fondsvermögens.
  • Adressenausfallrisiko: Durch den Ausfall eines Ausstellers oder eines Vertragspartners, gegen den der Fonds Ansprüche hat, können für den Fonds Verluste entstehen.
  • Liquiditätsrisiko: Der Fonds kann einen Teil seines Vermögens in Papieren anlegen, die nicht an einer Börse oder einem ähnlichen Markt gehandelt werden.
  • Derivaterisiko: Der Fonds setzt Derivate sowohl zu Investitions- als auch zu Absicherungszwecken ein. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher.
  • Zielfondsrisiko: Der Fonds legt in Zielfonds an, um bestimmte Märkte, Regionen oder Themen abzubilden. Die Wertentwicklung einzelner Zielfonds kann hinter der Entwicklung des jeweiligen Marktes zurückbleiben.
Stammdaten
KategorieAktienfonds
Auflagedatum03.12.2018
WKNA2JN5K
ISINDE000A2JN5K5
FondswährungEUR
Geschäftsjahresende30.09.
ErtragsverwendungAusschüttend
Fondsvermögen32,94 Mio. EUR
Rücknahmepreis163,21 EUR
Ausgabepreis163,21 EUR
Nettoinventarwert163,21 EUR
VerwahrstelleKreissparkasse Köln
FondsgesellschaftMonega KAG
FONDSMANAGERGreiff capital management AG
Kategorie gem. OffVOArtikel 8
Fondskonditionen
Ausgabeaufschlag zzt.
(Von dem Ausgabeaufschlag erhält Ihre Vertriebsorganisation bis zu 100%) 
0,00% (MAX. 5,00%)
Verwaltungsvergütung p.a. zzt.1,050% (MAX. 1,700%)
Verwahrstellenvergütung p.a. zzt.0,040% (MAX. 0,10%)
Verwahrstelle Mindestgebühr p.a.16.000 EUR
Gesamtkostenquote (TER)¹1,25%
Performance Feekeine
Mindesterstanlage²100.000,00 EUR
Mindestfolgenanlage²0,00 EUR
Sparplanfähigkeitnein
Orderschlusszeiten10:30 (tgl. für morgen)
VL-FähigkeitNein

1) Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio) gibt die vom Fonds getragenen Kosten insgesamt (mit Ausnahme der Transaktionskosten und der Performance Fee) bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen innerhalb des letzten Geschäftsjahres an.

2) Ergänzend gelten die jeweiligen Bedingungen der Depotstelle oder Ihrer Hausbank.

Die enthaltenen Aussagen zur Marktlage stellen unsere eigene Ansicht der geschilderten Umstände dar. Hiermit ist weder eine Allgemeingültigkeit noch eine Anlageberatung oder -empfehlung verbunden.

Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung). Dieses Finanzprodukt tätigt im Rahmen seiner Anlagestrategie zu 75 Prozent nachhaltigkeitsbezogene Investitionen in Vermögensgegenstände, welche den unter „ökologische oder soziale Merkmale des Finanzproduktes“ beschriebenen Merkmalen entsprechen. Für das Sondervermögen wurde kein Referenzwert benannt, um die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen. Es wird laufend geprüft, ob die Positiv- und Ausschlusskriterien, welche in den Nachhaltigkeitsrichtlinien festgehalten werden, eingehalten wurden. Hierbei wurden sowohl die 10 Prinzipien des UN Global Compact, als auch Geschäftsfelder und -praktiken berücksichtigt.Der Fonds strebt zudem Investitionen in nachhaltige Investitionen im Sinne des Art. 2 Abs. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomieverordnung) von mindestens 5 Prozent des Fondsvermögens an. Mindestens 5% des Fondsvermögens sollen in nachhaltige Investitionen im Sinne des Art. 2 Abs. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 umgesetzt werden. Dabei werden durch eine gezielte Berücksichtigung des Produkt- und Dienstleistungsangebotes gezielt Geschäftsmodelle identifiziert, die positiv zur Erreichung von Umwelt- und/oder sozialen Zielen beitragen. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen ökologischer oder sozialer nachhaltiger Anlageziele (Do-no-significant-harm) durch die nachhaltigen Investitionen des Fonds, werden die durch den ESG Datenanbieters MSCI ESG Research LLC zur Verfügung gestellten Daten in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren laufend überwacht und ausgewertet.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung), bewirbt aber die unter „ökologische oder soziale Merkmale des Finanzproduktes“ beschriebenen Merkmalen und tätigt in diesem Rahmen nachhaltigkeitsbezogene Investitionen.
Die Emittenten und Vermögensgegenstände für mindestens 75 Prozent des Sondervermögens werden anhand von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt, d.h. nur solche Vermögensgegenstände werden ausgewählt, die sich in ihrem Handeln als nachhaltig orientierter Akteur mit positivem Impact im Rahmen einer Best-in-class-Analyse darstellen. Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden. Hierzu müssen die Vermögensgegenstände über ein ESG-Rating von AAA bis BBB eines unabhängigen Researchanbieters verfügen. Ausgeschlossen sind Wertpapiere von Emittenten, die gegen die Ziele des UN Global Compact verstoßen oder 5 Prozent oder mehr ihres Gesamtumsatzes mit der Produktion, dem Vertrieb, dem Einzelhandel, der Lieferung und der Lizenzvergabe von Tabakerzeugnissen erzielen. Gleiches gilt für Emittenten, die 5 Prozent oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion, dem Vertrieb und der (Zu-)Lieferung von alkoholbezogenen Produkten oder glücksspielbezogenen Tätigkeiten generieren. Ausgeschlossen sind auch Investitionen in Wertpapiere von Emittenten, die 5 Prozent oder mehr ihres Umsatzes aus der Produktion, dem Vertrieb und dem Einzelhandel von pornografischen Erzeugnissen generieren oder als Produzenten von Schlüsselkomponenten an der Herstellung oder dem Vertrieb international geächteter Waffen, nuklearer Sprengköpfe oder Raketen beteiligt sind. Gleiches gilt für die Produktion und den Vertrieb von zivilen Feuerwaffen sowie von ausschließlich oder signifikant modifiziert für die Verwendung in Atomwaffen vorgesehenen Komponenten. Sodann sind alle Emittenten und Portfoliounternehmen von Investitionen ausgenommen, die mehr als 5 Prozent ihres Jahresumsatzes durch die Produktion konventioneller Waffen und Komponenten generieren, oder mehr als 15 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit Waffensystemen, Komponenten, Unterstützungssystemen und Dienstleistungen erwirtschaften. Investitionen in Emittenten, die 5 Prozent oder mehr ihres Umsatzes im Bereich der Gentechnikforschung erwirtschaften, können ebenfalls nicht Gegenstand von Investitionen werden. Zudem unterliegen alle Emittenten einem Ausschluss, die 5 Prozent oder mehr ihrer Gesamtenergieerzeugung durch Atomenergie abdecken oder im jeweiligen Geschäftsjahr 5 Prozent oder mehr ihrer installierten Kapazität auf Kernenergie zurückführen. Der Ausschluss findet auch Anwendung auf Vermögensgegenstände von Emittenten, die 15 Prozent oder mehr ihrer Gesamteinnahmen aus Kernenergieaktivitäten beziehen. Weitergehend sind Investitionen in Vermögensgegenstände von Emittenten ausgeschlossen, die Teile ihres Umsatzes durch den Abbau von Kraftwerkskohle und/oder deren Verkauf erzielen. Gleiches gilt, wenn 5 Prozent oder mehr des Umsatzes aus der Verstromung von Kraftwerkskohle resultiert. Von Investitionen ausgeschlossen sind zudem Emittenten, die mehr als 10 Prozent ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand, und Ölschiefer (einschließlich Schiefergas, Schieferöl, Kohleflözgas und Kohleflözmethan) generieren.
Das Sondervermögen soll zu mindestens 51 Prozent seines Wertes in Aktien angelegt werden, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind und bei denen es sich nicht um Anteile an Investmentvermögen handelt. Ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Bei den Anlageentscheidungen werden insbesondere Einzeltitel aus weniger konjunkturabhängigen Sektoren berücksichtigt. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist die Vermögensbildung bzw. Vermögensoptimierung. Hierzu werden im Rahmen der Anlagepolitik zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate zu Investitions- und Absicherungszwecken, Sonstige Anlageinstrumente und Wertpapiere. Die Anlagestrategie des Fonds kann sich innerhalb der vertraglich und gesetzlich zulässigen Grenzen jederzeit ändern.
Die Vermögensgegenstände müssen über ein ESG-Rating von AAA bis BBB eines unabhängigen Researchanbieters verfügen. Ausgeschlossen sind Wertpapiere von Emittenten, die gegen die Ziele des UN Global Compact verstoßen oder 5 Prozent oder mehr ihres Gesamtumsatzes mit der Produktion, dem Vertrieb, dem Einzelhandel, der Lieferung und der Lizenzvergabe von Tabakerzeugnissen erzielen. Gleiches gilt für Emittenten, die 5 Prozent oder mehr ihres Umsatzes mit der Produktion, dem Vertrieb und der (Zu-)Lieferung von alkoholbezogenen Produkten oder glücksspielbezogenen Tätigkeiten generieren. Ausgeschlossen sind auch Investitionen in Wertpapiere von Emittenten, die 5 Prozent oder mehr ihres Umsatzes aus der Produktion, dem Vertrieb und dem Einzelhandel von pornografischen Erzeugnissen generieren oder als Produzenten von Schlüsselkomponenten an der Herstellung oder dem Vertrieb international geächteter Waffen, nuklearer Sprengköpfe oder Raketen beteiligt sind. Gleiches gilt für die Produktion und den Vertrieb von zivilen Feuerwaffen sowie von ausschließlich oder signifikant modifiziert für die Verwendung in Atomwaffen vorgesehenen Komponenten. Sodann sind alle Emittenten und Portfoliounternehmen von Investitionen ausgenommen, die mehr als 5 Prozent ihres Jahresumsatzes durch die Produktion konventioneller Waffen und Komponenten generieren, oder mehr als 15 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit Waffensystemen, Komponenten, Unterstützungssystemen und Dienstleistungen erwirtschaften. Investitionen in Emittenten, die 5 Prozent oder mehr ihres Umsatzes im Bereich der Gentechnikforschung erwirtschaften, können ebenfalls nicht Gegenstand von Investitionen werden. Zudem unterliegen alle Emittenten einem Ausschluss, die 5 Prozent oder mehr ihrer Gesamtenergieerzeugung durch Atomenergie abdecken oder im jeweiligen Geschäftsjahr 5 Prozent oder mehr ihrer installierten Kapazität auf Kernenergie zurückführen. Der Ausschluss findet auch Anwendung auf Vermögensgegenstände von Emittenten, die 15 Prozent oder mehr ihrer Gesamteinnahmen aus Kernenergieaktivitäten beziehen. Weitergehend sind Investitionen in Vermögensgegenstände von Emittenten ausgeschlossen, die Teile ihres Umsatzes durch den Abbau von Kraftwerkskohle und/oder deren Verkauf erzielen. Gleiches gilt, wenn 5 Prozent oder mehr des Umsatzes aus der Verstromung von Kraftwerkskohle resultiert. Von Investitionen ausgeschlossen sind zudem Emittenten, die mehr als 10 Prozent ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand, und Ölschiefer (einschließlich Schiefergas, Schieferöl, Kohleflözgas und Kohleflözmethan) generieren.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfolgt laufend durch das Fonds- und Risikomanagement der Monega KAG und ggf. die Analysen des Fondsberaters/-managers im Rahmen einer entsprechenden Nachhaltigkeitsanalyse. Dabei wird unter anderem überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf die PAI (Principal Adverse Impact | nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren) haben können. Die Ergebnisse, die die ökologische und soziale Leistung eines Wertpapieremittenten sowie dessen Corporate Governance (sogenannte ESG-Kriterien für die entsprechende englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance) umfassen, werden systematisch im gesamten Investmentprozess berücksichtigt und dokumentiert. Diese ESG-Analyse basiert sowohl auf umfangreichen Nachhaltigkeitsdaten marktführender, externer ESG-Datenanbieter, allgemeinen Screeningkriterien sowie einer Überwachung der Verletzung globaler Normen (z.B. UNGC, ILO) als auch weiteren Screeningkriterien (z.B. Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Ad-Hoc-Mitteilungen etc.) von Normverletzungen.
Unser ESG-Prozess für diesen Fonds ist darauf ausgerichtet, dass die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale im Sinne der Anlagestrategie eingehalten werden. Dazu sind in der Anlagestrategie entsprechende verbindliche Ausschlusskriterien festgelegt worden. Der Ausschluss erfolgt über eine Negativliste mit Unternehmen und/oder Staaten, die die Ausschlusskriterien dieses Fonds nicht einhalten und so das potenzielle Anlageuniversum entsprechend einschränken. Die Negativliste wird auf Basis der in der Anlagestrategie genannten ESG-Kriterien auf monatlicher Basis neu erstellt und vom Risikomanagement im Fondsmanagement- und Handelssystem hinterlegt. Damit ist sichergestellt, dass der Fonds keine Emittenten mit Verstößen gegen die ESG-Kriterien der Anlagestrategie erwerben kann. Datengrundlage sind die ESG-Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC.
Die Daten stammen mehrheitlich von renommierten externen ESG-Datenanbietern wie MSCI ESG Research LLC. Die gelieferten Daten bestehen teilweise aus vom Emittenten berichteten aber auch vom ESG-Datenanbieter geschätzten Daten. Die Erhebung und Verarbeitung beruht dabei immer auch auf der Methodik des entsprechenden ESG-Datenanbieters. Bei fehlenden Daten können Daten anderer ESG-Datenanbieter oder selbst beim jeweiligen Emittenten erhobene Daten herangezogen werden. Grundsätzlich erfolgt seitens der Monega keine weitere Bearbeitung der Daten, z.B. im Sinne einer Konsolidierung der Daten mehrerer Anbieter o.ä. Auf Basis dieser Daten werden dann entsprechende Negativlisten zur Umsetzung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erstellt.
Gegebenenfalls und in Abhängigkeit vom Anlageuniversum des Fonds liegen für einige Wertpapiere von Emittenten nicht genügend Daten vor. In diesem Falle können die von Monega genutzten externen ESG-Datenanbieter zur Verbreiterung der ESG-Datenverfügbarkeit Unternehmensdaten um Schätzwerte erweitern. Dabei unterliegt die Ermittlung, die Qualität und die Vergleichbarkeit dieser Schätzwerte den gängigen Marktstandards und der jeweiligen Erhebungsmethodik des externen ESG-Datenanbieters. Es werden keine Schätzwerte durch Monega selbst erhoben und verwendet. Potenziellen Risiken durch fehlende ESG-Daten bei Emittenten begegnen wir durch regelmäßige interne Screenings der Portfolios hinsichtlich ihrer Datenabdeckung durch externe ESG-Datenanbieter.
Investitionsentscheidungen können negative – wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche – Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren hervorrufen, dazu beitragen oder direkt damit verbunden sein. Unter den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen sind diejenigen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen zu verstehen, die negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Vermögen nachhaltig zu investieren bedeutet für die Monega, sich bei Investitionsentscheidungen nicht ausschließlich auf finanzielle Kennziffern zu verlassen. Dazu analysiert die Monega in Zusammenarbeit mit spezialisierten Anbietern Unternehmen und Staaten weltweit auch nach ökologischen und sozialen Aspekten sowie Merkmalen einer verantwortungsvollen Staats- und Unternehmensführung. Darüber hinaus prüft die Monega vor einer Investition alle Unternehmen bzw. Emittenten auch auf Aktivitäten in umstrittenen Geschäftsfeldern und hat dafür Ausschlusskriterien definiert. Danach nimmt Monega insbesondere Abstand von völkerrechtlich verbotenen oder international geächteten Waffen, wie z.B. Streubomben oder Landminen. Aber auch Aspekte einer nicht ökologisch-nachhaltigen Ressourcennutzung sowie die Produktion und der Vertrieb gesundheitsschädlicher Produkte finden ebenso Berücksichtigung wie wesentliche Aspekte der Menschen-, Arbeits- und Freiheitsrechte. Durch diese Analyse werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Investmententscheidungsprozess berücksichtigt. Eine nicht nachhaltige Staats- und Unternehmensführung nach den oben genannten Kriterien sieht die Monega als Risiko, das potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens oder eines Staates und damit auf die von Unternehmen oder Staaten ausgegebenen Wertpapiere haben können. Die Monega legt Grundsätze offen, ob und wie sie im Interesse ihrer Anleger den Dialog mit Portfoliounternehmen führt oder mit anderen Anlegern der Portfoliounternehmen im gesetzlich zulässigen Umfang kooperiert, um eine verantwortungsvolle Führung, einen Werterhalt und eine Wertsteigerung des Portfoliounternehmens zu fördern.
Durch die Beteiligung an Aktiengesellschaften erwerben Anleger verschiedene Rechte. Diese Rechte ergeben sich u.a. aus der Satzung des Unternehmens und dem Aktiengesetz. Erwirbt die Monega im Rahmen der Anlagestrategie stimmberechtigte Finanzinstrumente für ihre Investmentfonds, so ist damit auch die Ausübung von Aktionärsrechten verbunden. Die Monega nimmt diese treuhänderische Verantwortung gegenüber ihren Kunden ernst und vertritt die Interessen ihrer Anleger gegenüber den Portfoliounternehmen. Mitwirkung im Sinne der Ausübung der Aktionärsrechte ist dabei ein Oberbegriff für verschiedene Tätigkeiten, deren wesentliche Elemente im Folgenden aufgeführt sind: - Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere im Rahmen der Anlagestrategie Im Rahmen der Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen nehmen wir im Interesse unserer Anleger Einfluss auf die Unternehmensführung und die Geschäftspolitik börsennotierter Unternehmen. Dabei stimmen wir grundsätzlich für alle Maßnahmen, die den Wert eines Unternehmens langfristig und nachhaltig steigern sollten und lehnen Maßnahmen ab, die dem Entgegenstehen. Außerdem fördern wir ausdrücklich die Transparenz der Portfoliounternehmen gegenüber den Aktionären. Im Interesse unserer Anleger muss die Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf die damit verbundenen Kosten in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen. Daher wird die Entscheidung, ob Stimmrechte auf Hauptversammlungen ausgeübt werden, insbesondere in Abhängigkeit von der Beteiligungshöhe und dem Veranstaltungsort der Hauptversammlung getroffen. Bei der Bewertung der Tagesordnungspunkte und der Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen wird die Monega von einem spezialisierten Beratungsunternehmen unterstützt. Die Basis für die Abstimmungspolitik und Stimmrechtsausübung bilden die Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Eine Offenlegung unserer Stimmrechtsausübungen erfolgt auf jährlicher Basis. Unsere Abstimmungspolitik auf Hauptversammlungen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.monega.de/anlageundabstimmungspolitik - Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliounternehmen Im Aktienselektionsprozess nutzt die Monega sowohl qualitative als auch quantitative Faktoren sowie ESG-Kriterien. Danach werden die Portfoliounternehmen während des gesamten Investitionszeitraums überwacht. Dabei finden sowohl die Entwicklung von Aktienkursen und -volatilitäten, Bilanzkennzahlen sowie die Ertragslage und Kapitalstruktur, als auch relevante Informationen zu Unternehmensstrategie, Geschäftsmodell, Produkten bzw. Dienstleistungen sowie zur Positionierung im Markt Berücksichtigung. Ebenfalls überwacht werden relevante Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten sowie die Corporate Governance der Portfoliounternehmen. - Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft Beim Dialog mit den Emittenten treten wir in direkten Kontakt mit Vertretern des Unternehmens. Hierbei geht es darum, Beobachtungen aus der Überwachung der Portfolio-Unternehmen bezüglich ihrer finanziellen als auch nicht-finanziellen Entwicklung im Sinne bestimmter Nachhaltigkeits-Kriterien zu diskutieren und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten anzusprechen. Auch Reden auf Hauptversammlungen sowie Diskussionen mit weiteren Stakeholdern (z.B. Beschäftigte, Kunden und Lieferanten) eines Portfoliounternehmens könnten darunterfallen. Der direkte Dialog mit Portfolio-Unternehmen findet dabei i.d.R. nur mit Unternehmen aus Deutschland und dem europäischen Ausland statt. - Zusammenarbeit mit anderen Aktionären Monega arbeitet aktiv mit anderen Aktionären durch die Mitarbeit in relevanten Fachgremien, Arbeitskreisen, Verbänden etc. zusammen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären (außerhalb von Fachgremien, Arbeitskreisen, Verbänden etc.), um Einfluss auf die strategische Ausrichtung eines konkreten Unternehmens auszuüben, wird derzeit nicht aktiv angestrebt, ist aber grundsätzlich möglich, sofern sie im Interesse unserer Anleger ist. - Umgang mit Interessenkonflikten Als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Monega gehalten ausschließlich im Interesse ihrer Anleger zu handeln und ihre Tätigkeit ehrlich, mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie redlich nachzugehen und dabei im besten Interesse der von ihr verwalteten Investmentvermögen bzw. der Anleger dieser Investmentvermögen und der Integrität des Marktes zu handeln. Daher hat die Monega etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung und dem Umgang mit Interessenkonflikten eingerichtet. Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Unternehmen bestehen in der Regel nicht.
Für das Sondervermögen wurde kein Referenzwert benannt, um die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen.
Unter folgenden Links finden Sie weitere Informationen zum Fonds:
https://www.monega.de/fonds/DE000A2JN5K5
01.01.2023: Initialversion

DISCLAIMER: © 2024 Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH. Diese Publikation ist kein Verkaufsprospekt im Sinne des Gesetzes, sondern eine werbliche Darstellung und dient der weiterführenden Information. Sie stellt keine Handlungsempfehlung dar und ersetzt nicht die individuelle Anlageberatung durch eine Bank/einen Vertriebspartner sowie den steuerlichen oder rechtlichen Rat. Der Verkauf von Anteilen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des aktuellen Verkaufsprospektes und des Basisinformationsblattes. Diese sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte erhalten Sie kostenlos in deutscher Sprache bei der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Stolkgasse 25-45, 50667 Köln, und im Internet auf www.monega.de. Im Verkaufsprospekt sind Anlageziele, Gebühren, Risiken und andere wichtige Fondsinformationen ausführlich beschrieben. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

Die enthaltenen Aussagen zur Marktlage stellen unsere eigene Ansicht der geschilderten Umstände dar. Hiermit ist weder eine Allgemeingültigkeit noch eine Anlageberatung oder -empfehlung verbunden. Die Publikation darf nicht als Verkaufsangebot oder als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren verstanden werden und ersetzt in keinem Fall die vor jeder Wertpapierkaufentscheidung notwendige Beratung. Die in der Publikation gemachten Aussagen können ohne Vorankündigung geändert werden. Trotz sorgfältiger Auswahl der Quellen und Prüfung der Inhalte übernimmt Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH keine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser Publikation gemachten Informationen.

Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache und weitere Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.monega.de/beschwerde. Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen den Vertrieb zu widerrufen.

Risikohinweis: Investmentfonds unterliegen dem Risiko sinkender Anteilspreise, da sich Kursrückgänge bei den im Fonds enthaltenen Wertpapieren beziehungsweise den zugrunde liegenden Währungen im Anteilspreis widerspiegeln. Die Anlagestrategie des Fonds kann sich innerhalb der vertraglich und gesetzlich zulässigen Grenzen jederzeit ändern. Der Inhalt der Grenzen ergibt sich aus dem Verkaufsprospekt.

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