Es ist möglich, die vermögenswirksamen Leistungen auch in Investmentfonds anzulegen.

Nutzen Sie die Chancen des Aktienmarktes für Ihre vermögenswirksamen Leistungen.

Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig von der Höhe seines Einkommens vermögenswirksam anlegen. Beträgt das zu versteuernde Einkommen 20.000 Euro (17.900 Euro bis Ende 2008) bei Ledigen bzw. 40.000 Euro (35.800 Euro bis 2008) bei zusammen veranlagten Ehegatten, so erhält der Anleger in der Regel für vermögenswirksame Leistungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL) ist im Rahmen der Steuererklärung zu beantragen. Die Höhe der Zulage für Aktienfonds beträgt 20 Prozent (bis 2008 noch 18 Prozent) auf max. 400 Euro pro Jahr (= 80 Euro jährlich)
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Monega Euroland und Monega FairInvest Aktien sind jeweils VL-fähig. Neben der Sparzulage haben Sie bei diesen beiden Fonds zusätzlich die Chance, von Kurssteigerungen am Aktienmarkt zu profitieren.